Zertifikate – Ingenieur / Architektenkammer

Mitglieder der Geschäftsleitung aber auch Mitarbeiter und leitende Angestellte von ai Consult GmbH sind Mitglied in verschiedenen berufsständischen Vertretungen (Architekten- oder Ingenieurkammern). Hiermit zeigt sich der unternehmensweite Wunsch der ai Consult GmbH zur Einhaltung des standrechtlichen Verhaltenscodex für Ingenieure in Deutschland.

Auf fachbezogene Informationstagungen der Kammern erhalten unsere Ingenieure und Architekten neue Impulse und Einsichten, die zur Optimierung in unseren Büros und zur Erweiterung des ai Consult GmbH Angebots genutzt und optimal umgesetzt werden.

Zertifikate

Ein Bauherr ist nach den Vorgaben der Ingenieurkammer verpflichtet, zur Vorbereitung, Überwachung und Ausführung eines genehmigungsbedürftigen (oder auch genehmigungsfreien) Bauvorhabens, einen Entwurfsverfasser zu bestellen. Dieser Entwurfsverfasser muss nach der Landesbauordnung bauvorlageberechtigt sein.

Unsere Ingenieure erfüllen diese Anforderung als bauvorlageberechtigter Ingenieur / Architekt.

Die Ingenieurkammer hat die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ gesetzlich geschützt. Der Beratende Ingenieur ist ein freier Beruf. Er arbeitet unabhängig, eigenverantwortlich und ist verpflichtet, für seine Eintragung in die Landesliste drei Jahre Berufserfahrung nachzuweisen.

Der Beratende Ingenieur steht im Sinne des Verbraucherschutzes für die Trennung von Planung und Ausführung bei technischen Vorhaben.

Die Landesliste sämtlicher beratender Ingenieure in Mecklenburg-Vorpommern wird von der Ingenieurkammer geführt.

Bei der ai Consult GmbH haben die Geschäftsführung in Person von Herrn Hackmann sowie freiberufliche Mitarbeiter unseres Unternehmens die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ inne.

SiGeKo ist der zuständige Koordinator im Sinne der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV, seit 1. Juli 1998 ).

Diese Verordnung verpflichtet den Bauherrn, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz sämtlicher am Bau beteiligter Personen zu veranlassen. Hierzu zählen das auf der Baustelle tätige Personal, die Baustelle passierenden Personen und die später mit der Wartung des fertiggestellten Bauwerks beauftragten Arbeitskräfte.

Unter bestimmten Voraussetzungen und Rahmenbedingungen auf der Baustelle muss der Bauherr einen entsprechend sachkundigen Koordinator, den „SiGeKo“ bestellen. Die dem SiGeKo übertragenen Pflichten erstrecken sich von der Planungsphase bis zur Fertigstellung des Gebäudes.

Gerne bieten wir Ihnen die Tätigkeit des SiGeKo als Dienstleistung an. Diese Aufgaben nehmen speziell ausgebildete Mitarbeiter unseres Unternehmens wahr. Sie alle haben während ihrer Tätigkeit am Bau die Erfahrung gemacht, dass die Sicherheit und Gesundheit der Beteiligten am Bau ein Gut ist, das eine weit über die grundlegenden Pflichten hinausgehende Aufmerksamkeit und Verantwortung sowie spezielle Expertise erfordert.